Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach den Bestimmungen des BGB bzw. DEHOGA

Unterkunftsvermietungen/-Reservierungen beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtssprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten.

Ein Beherbergungsvertrag kann zustande kommen: Mündlich (persönlich beim Vermieter) oder fernmündlich (telefonisch beim Vermieter) oder schriftlich (per Brief, Postkarte bzw. direkt beim Vermieter). Der Vertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist nicht entscheidend, wie der Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist. Generell gilt, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist: Wird der Vertrag nicht erfüllt a) vom Vermieter: Kann der Vermieter das Quartier nicht wie vereinbart zur Verfügung stellen, muss er ein gleichwertiges Ersatzquartier nachweisen und gegebenenfalls den Schaden tragen. Bei Mängeln an der vereinbarten Unterkunft sind diese durch geeignete Maßnahmen umgehend abzustellen oder eine angemessene Minderung des Mietpreises einzuräumen. b) vom Mieter/Gast Nimmt der Gast die Unterkunft nicht in Anspruch hat er den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war. Dies ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch auf die Erfüllung des Vertrages. Die Richtwerte für die ersparten Aufwendungen liegen, je nach der gebuchten Unterkunft bei: Appartements/Ferienwohnungen Unterkunft mit Frühstück Unterkunft mit Halbpension Unterkunft mit Vollpension Ersparnis: 10 % 20 % 30 % 40 % zu zahlen: 90 % 80 % 70 % 60 % Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an: a) Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird! b) Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde. Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung rechtlich unerheblich. Sichern Sie sich deshalb gegen unvorhergesehene Ereignisse ab! Gegen die in einem solchen Fall entstehenden finanziellen Belastungen oder Vermögensnachteile bietet eine Reiserücktritts- Versicherung weitgehend Schutz. Gerichtsstand Kempten/Allgäu